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Alles neu 2011: Die private Krankenversicherung und was Sie jetzt beachten sollten...
Für Personen, die schon länger über einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nachgedacht haben, schloss das Jahr 2010 mit guten Nachrichten ab. Durch die Gesundheitsreform ist es seit Januar 2011 möglich, schneller und einfacher in die PKV zu wechseln. Neben der abgeschafften Drei-Jahres-Regelung ist auch die Beitragsbemessungsgrenze erheblich gesunken: von 49.950 auf 49.500 Euro. Angestellte, Beamte und Selbständige bekommen awesentlich einfacher die Möglichkeit, die Vorteile der privaten Krankenversicherung zu genießen. Bei allen Neuerungen, Erleichterungen und Differenzierungen gilt aber nach wie vor: Ein Blick in einen zuverlässigen PKV-Rechner kann sich immer lohnen, wir berechnen für Sie.

Gesetzlich Versicherte sehen sich mit stetig steigenden Zuzahlungen bei Ärzten, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten konfrontiert. Selbst bei Vorsorgeuntersuchungen wird gespart. Wer sich für eine private Krankenvollversicherung entscheidet, bestimmt seine Versorgung bei Krankheit selbst. Wer bereits privat versichert ist, für den kann sich ein Wechsel lohnen.
Für wen ist diese Versicherung geeignet?
Eine private Krankenvollversicherung können alle Arbeitnehmer, deren Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (49.500 EUR jährlich im Jahr 2011) übersteigt, abschließen. Außerdem ist sie für Selbstständige und Freiberufler unabhängig von Ihrem Einkommen interessant.

Was spricht für einen privaten Krankenversicherungsschutz?
Mit einer privaten Krankenvollversicherung können Sie Ihre persönliche Gesundheitsversorgung gezielt gestalten - sowohl in der Leistung als auch im Preis.

Apropos lohnen: Die PKV ist vor allem für Freiberufler, die viel reisen, sinnvoll. Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nicht über die Landesgrenzen hinaus, meistens sind dann nur Zusatzversicherungen eine Alternative, um sich vor allzu großen finanziellen Schäden zu schützen. Die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen bietet dabei bessere Optionen: In den Policen einiger Versicherer ist häufig der Auslandsschutz integriert, wer dann auch noch die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, profitiert auch außerhalb Deutschlands von der PKV.

Den Vergleich wagen sollten auch Studenten/Akademiker, die nicht mehr über die Eltern versichert sind. Generell muss allerdings beachtet werden, dass der Tarif in der PKV immer auch von den gesundheitlichen Dispositionen des Versicherten abhängt. Deswegen werden diese bei Vertragsabschluss besonders genau überprüft. Sollten Krankheiten vorliegen, verändern sie auch das Risiko für die PKV, denn mögliche Ansprüche des Versicherten sind dann wahrscheinlicher. Das beeinflusst maßgeblich den Monatsbeitrag und kann mitunter zwar Vorteile bezüglich der ärztlichen Behandlung bringen, jedoch dem Versicherten teuer zu stehen bekommen. Singles sind ebenfalls bevorzugt, denn bei ihnen fallen keine Zusatzkosten für Mitversicherte an. Um Kosten zu sparen, gibt es allerdings auch die Möglichkeit, Verträge mit der Option zur Beitragsrückerstattung abzuschließen.

Die passende Krankenversicherung für jeden Menschen

Laut gesetzlicher Vorgabe muss in Deutschland jeder Mensch eine Krankenversicherung besitzen. Wer abhängig beschäftigt ist, wird in den gesetzlichen Krankenversicherungen angemeldet. Wählen darf man zwischen der Gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet. Dann kann man davon profitieren, dass die einzelnen Versicherer einige Unterschiede bei den Tarifen aufweisen, die man am besten bei einem großflächigen Vergleich der Konditionen aufdecken und für sich ausnutzen kann. Auch bei der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse kann man wählen, wobei hier die erzielbaren Unterschiede beim Beitrag eher gering ausfallen.

private Krankenversicherung (PKV)

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In den privaten Krankenversicherungen kann man aus völlig unterschiedlichen Tarifen auswählen, wobei der gesetzlich verankerte Basistarif die medizinische Grundversorgung für die unteren Einkommensgruppen sicher stellt. Für Versicherte mit höheren Einkommen stehen verschiedene Wahltarife zur Auswahl, die man einzeln vertraglich sichern oder miteinander kombinieren kann. Je nach ausgewählter Zusatzleistung wird ein Beitrag ermittelt, der aber im Gegensatz zum Basistarif der privaten Krankenversicherer und der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen auch persönliche Merkmale und Risiken mit berücksichtigt. Vergleichen lohnt sich hier auf jeden Fall, denn die Unterschiede beim geforderten Beitrag sind sehr deutlich. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte aber auch wissen, dass Familienangehörige ohne eigenes Einkommen hier nicht beitragsfrei mitversichert werden können, wie das beispielsweise bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.

Krankenversicherungen für Beamte

Dieser Fakt ist auch für Beamte interessant, denn sie haben die Wahl zwischen einem rein privaten Tarif und einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei den Beamten gibt es die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen über das Arbeitsverhältnis nicht, sondern sie erhalten vom Arbeitgeber, sprich vom Bund oder den Ländern, Zuschüsse zu ihrer medizinischen Versorgung, zu präventiven Maßnahmen und Leistungen der Rehabilitation. Diese Zuschüsse weisen hinsichtlich der Höhe Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auf und werden auch für die Ehegatten und Kinder des Beamten gezahlt.

Krankenversicherungen für Studenten

Bei den Krankenversicherungen für Studenten gibt es einige Besonderheiten, was den Vorrang anderer Versicherungsmöglichkeiten betrifft. So besitzt die beitragsfreie Familienversicherung genauso einen rechtlichen Vorrang wie die Pflichtversicherung beispielsweise über eine Hinterbliebenenrente. Die Studenten können aus verschiedenen Krankenkassen wählen, zu denen die gesamte Palette der gesetzlichen Krankenkassen und Innungskrankenkassen gehört. Dieses Wahlrecht ist im Paragrafen 173 des fünften Sozialgesetzbuches ( § 173 SGB V ) geregelt. Die zu entrichtenden Beitragssätze werden vom Gesundheitsministerium jährlich neu festgelegt und daraus folgend die Höhe der Beiträge auf der Basis des Paragrafen 236 Absatz 1 des fünften Sozialgesetzbuches errechnet.




NEWS

Anhebung des Beitragssatzes und Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages

Der Beitragssatz für die GKV wird zum 01.01.2011 auf 15,5% angehoben – der Höchstbetrag in die GKV in Zahlen ausgedrückt: 558,75€ monatlich im Jahre 2010 zu 545,77 im Jahre 2011 ...

Wegfall der 3-Jahres Frist

Die sowieso schon seit Beginn strittige 3 Jahresgrenze zum Wechsel aus der GKV zur PKV entfällt!

Eckpunkte der Gesundheitsreform 2011

Die Diskussionen um eine erneute Reformierung des Gesundheitssystems sind nun abgeschlossen.

PKV - Jetzt Vergleichen und Beiträge sparen!

Gerade zur Zeiten in den das Geld immer knapper wird, will man gerne sparen wo es möglich ist. Wenn dann noch ein Großteil der Krankenkassen ihre Beiträge um bis zu 8 Euro im Monat erhöhen ohne dafür eine Mehrleistung zu bringen, ergibt sich auf jeden fall ein Sparpotential.

Beamten Krankenversicherung

Die Beamten Krankenversicherung ist eine spezielle Form der Krankenversicherung, mit Spezialtarifen. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen bieten eine Beamten Krankenversicherung. Was für jeden das Beste ist, sollte geprüft werden.
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Krankenversicherung Bahr schließt Beitragssenkungen aus

Donnerstag, 28.07.2011, 07:32
dapd Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP)
Am FDP-Kernziel der Steuerentlastung will auch Gesundheitsminister Bahr festhalten. Über Art und Höhe werde man in der Koalition noch beraten. Auf sinkende Kassenbeiträge sollte hingegen niemand spekulieren.


Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) schließt eine Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung derzeit aus. Er sehe keinen Spielraum für Entlastungen im Gesundheitsbereich, sagte Bahr der „Sächsischen Zeitung“ vom Donnerstag und fügte hinzu: „Wenn es die gäbe, würde ich sie nutzen.“ Die aktuellen Zahlen gäben hierzu jedoch keinen Anlass. „Wir haben bei 180 Milliarden Euro Gesamtausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung gerade einen kleinen Puffer von 1,8 Milliarden Euro, das entspricht einem Prozent. Und da bin ich vorsichtig, weil ich sage, lasst uns verlässlich bleiben, lasst uns in Ruhe die Entwicklung anschauen.“

Der Minister machte auch grundsätzlich keine Hoffnungen auf Kostensenkungen im Gesundheitsbereich. Die demografische Entwicklung, die zu höheren Kosten führe, könne von keiner Partei „wegreformiert“ werden. „Eine Partei, die behauptet, Gesundheit wird in den nächsten Jahrzehnten billiger, die verkennt die Realität“, sagte Bahr. „Wir müssen die Lasten fair verteilen, und wir müssen vor allem etwas tun, um Kosten zu vermeiden“, fügte er hinzu.
Zugleich wies der FDP-Politiker darauf hin, dass die schwarz-gelbe Koalition die Bürger bei Steuern und Abgaben entlasten wolle. „Da sind wir auf dem richtigen Weg“, sagte Bahr. Die Bürger hätten einen Anspruch, „an dem Aufschwung, den sie mit erarbeitet haben, teilzuhaben“. Über den konkreten Weg und die Höhe der Entlastung werde man noch beraten.

Welche Noten geben Sie den Krankenkassen?

Quelle: Fokus online

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